Kunstrecht

Urheber- und Firmenrecht

Rechtliche Konzepte für kulturelle Projekte und produktionelle Unternehmen

Privatrecht

Ehe- und Partnerschaftsrecht, Scheidungen, Vererbung

Rechtliche Konzepte für Lebensentwürfe und persönliche Krisen

Massgebend für die rechtliche Beratung und Vertretung ist das von der Klientschaft in der ersten Besprechung formulierte maximale Interesse. Diese Zielsetzung wird in der Folge im gemeinsamen Gespräch in die persönliche Lebensgeschichte, die individuellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die rechtlichen Optionen eingebettet. Daraus entwickelt sich in Abstimmung auf das evaluierte Risiko Konzept und Taktik für den professionellen Einsatz zur bestmöglichen Erfüllung des Mandates. Das rechtliche Engagement orientiert sich dabei an Werten wie Unabhängigkeit, Kreativität, unternehmerisches und soziales Denken und Handeln. Lange Erfahrung (u.a. gewonnene Prozesse vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte), gereiftes Fachwissen und bewährte Krisenstrategien sind Garantie dafür, auch einer anspruchsvollen Klientschaft gerecht zu werden. Eine starke Vernetzung gewährleistet zudem interdisziplinär die Möglichkeit des Beizuges weiterer Fachleute.

Die Honorierung richtet sich im Rahmen des Anwaltsgesetzes nach der getroffenen Honorarvereinbarung. Von selbst versteht sich, dass in Rücksichtsnahme auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Klientschaft eine Reduktion nach Absprache immer möglich ist und der Anspruch auf einen kostenlosen rechtlichen Beistand für einen Prozess geltend gemacht wird, sofern die Voraussetzungen (Mittellosigkeit / Notwendigkeit / Gewinnaussicht) ausgewiesen sind.